Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BB Inbound Tours & Groups GmbH („Inbound Austria“)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Buchungsbestätigungen und Verträge der BB Inbound Tours & Groups GmbH („Inbound Austria“) gegenüber Unternehmern im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB).
(2) Inbound Austria erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Geschäftskunden (B2B).
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.
2. Rolle von Inbound Austria
Inbound Austria kann Leistungen entweder 1) als Veranstalter (Principal) oder 2) als Vermittler (Agent) erbringen.
(1) Als Veranstalter erfolgt die Leistungserbringung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(2) Als Vermittler kommt der Vertrag direkt zwischen Kunde und Leistungsträger zustande. Inbound Austria haftet in diesem Fall ausschließlich für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung des Lieferanten.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
• schriftliche Annahme eines Angebots,
• Bestätigung per E‑Mail,
• Erteilung eines Auftrags,
• oder Leistung einer vereinbarten Anzahlung.
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich Angebot und Buchungsbestätigung.
Rangfolge bei Widersprüchen:
- Einzelvertrag
- Buchungsbestätigung
- Angebot
- AGB
4. Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
(2) Hotelklassifizierungen entsprechen den jeweiligen nationalen Standards.
(3) Besondere Wünsche oder Zusatzleistungen gelten nur als vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(4) Barrierefreie Zimmer oder besondere Anforderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Bestätigung.
(5) Leistungsänderungen sind zulässig, sofern sie notwendig sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro.
(2) Sofern nicht anders vereinbart:
• 30 % Anzahlung bei Buchung
• 70 % Restzahlung spätestens 30 Tage vor Leistungsbeginn
(3) Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Leistungsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig.
(4) Sämtliche Bank- und Überweisungskosten trägt der Kunde.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Inbound Austria berechtigt:
• Leistungen auszusetzen,
• Buchungen bei Leistungsträgern zurückzustellen,
• oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten bleiben vorbehalten.
6. Preisanpassungen
6.1 Allgemeine Preisanpassungen
Inbound Austria ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss:
• Lieferantenpreise steigen,
• Steuern oder Abgaben erhöht werden,
• behördliche Gebühren verändert werden,
• oder Wechselkursschwankungen von mehr als 5 % auftreten.
Der Kunde wird unverzüglich informiert. Bei wesentlichen Preisänderungen ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.
Ein kostenfreier Rücktritt ist nur insoweit möglich, als Inbound Austria selbst keine nicht rückerstattbaren Kosten oder Verpflichtungen gegenüber Leistungsträgern trägt.
Bereits entstandene und nicht rückholbare Lieferantenkosten bleiben vom Kunden zu tragen.
6.2 Lieferanten- und Hotelraten
Werden nach Vertragsabschluss durch Hotels, Transportunternehmen, Veranstaltungsstätten oder sonstige Leistungsträger Preisänderungen vorgenommen, die zum Angebotszeitpunkt nicht vorhersehbar waren, ist Inbound Austria berechtigt, diese Mehrkosten an den Kunden weiterzugeben.
Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % des Gesamtauftragswertes kann der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt erfolgt kostenfrei, soweit Inbound Austria selbst keine nicht erstattbaren Kosten oder verbindlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Leistungsträgern trägt. Nicht rückerstattbare oder bereits angefallene Fremdkosten werden dem Kunden weiterverrechnet.
6.3 Wechselkursschwankungen
Basieren Leistungen auf Fremdwährungen, kann Inbound Austria Preisanpassungen vornehmen, wenn sich der relevante Wechselkurs zwischen Angebotsdatum und Leistungsbeginn um mehr als 5 % verändert. Referenz ist der EZB‑Kurs am Tag der Angebotserstellung.
7. Teilnehmeränderungen
(1) Namensänderungen, Zimmeränderungen, Teilnehmerreduktionen oder sonstige Anpassungen gelten als Vertragsänderungen.
(2) Entstehende Mehrkosten werden dem Kunden weiterverrechnet.
(3) Inbound Austria bemüht sich um Umsetzung, kann diese jedoch nicht garantieren.
7a Mindestteilnehmerzahl
Wird eine Mindestteilnehmerzahl vereinbart, basiert die Kalkulation auf dieser Zahl. Wird sie nicht erreicht, ist Inbound Austria berechtigt:
• den Preis neu zu kalkulieren,
• ein angepasstes Angebot vorzulegen,
• oder vom Vertrag zurückzutreten.
Nicht rückerstattbare Kosten bleiben zahlungspflichtig.
8. Stornierungen
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Sofern keine abweichenden Regelungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornosätze:
Zeitpunkt der Stornierung | Kosten |
bis 90 Tage | 20 % |
89–60 Tage | 40 % |
59–30 Tage | 70 % |
29–14 Tage | 90 % |
ab 13 Tage | 100 % |
Nicht rückerstattbare Lieferantenkosten werden zusätzlich verrechnet. Teilstornierungen können zu einer Neukalkulation führen.
9. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt, insbesondere:
• Naturkatastrophen
• Extremwetter
• Krieg
• Terrorismus
• Streiks
• Pandemien
• behördliche Maßnahmen
• Sperren von Verkehrswegen oder touristischen Einrichtungen
Nicht rückerstattbare Kosten von Leistungsträgern sowie bereits erbrachte Leistungen bleiben zahlungspflichtig.
10. Nicht genutzte Leistungen und Reklamationen
(1) Nicht in Anspruch genommene Leistungen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung.
(2) Mängel sind unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
(3) Schriftliche Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Reiseende eingebracht werden.
10a No‑Shows
Erscheinen Teilnehmer oder Gruppen nicht zu gebuchten Leistungen, gelten diese als vollständig erbracht. Dies betrifft insbesondere:
• Hotelzimmer
• Transfers
• Reiseleitungen
• Restaurantreservierungen
• Aktivitäten
• Veranstaltungsleistungen
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
11. Haftung
(1) Inbound Austria haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Inbound Austria nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Für Leistungen von Hotels, Restaurants, Busunternehmen, Reiseleitern oder sonstigen Leistungsträgern haften diese selbst.
(4) Inbound Austria haftet nicht für:
• Flugverspätungen
• Verkehrsbehinderungen
• Schneemangel
• Wetterbedingungen
• behördliche Entscheidungen
• Handlungen Dritter
(5) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes beschränkt.
11a Ausfall von Leistungsträgern
Wird ein von Inbound Austria beauftragter Leistungsträger zahlungsunfähig, stellt den Betrieb ein oder kann die vereinbarte Leistung aus anderen Gründen nicht erbringen, ist Inbound Austria berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren. Unvermeidbare Mehrkosten können dem Kunden weiterverrechnet werden. Ist kein gleichwertiger Ersatz verfügbar, können beide Parteien hinsichtlich der betroffenen Leistungen vom Vertrag zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur insoweit möglich, als Inbound Austria selbst keine nicht rückerstattbaren Kosten oder verbindlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Leistungsträgern trägt. Bereits entstandene und nicht rückholbare Fremdkosten bleiben vom Kunden zu tragen.
12. Datenschutz, Vertraulichkeit und Nichtumgehung
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, Preisvereinbarungen, Lieferantenkontakte und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 24 Monaten nach Projektende keine durch Inbound Austria vermittelten Leistungsträger direkt zu beauftragen, sofern dadurch eine Umgehung erfolgt.
(4) Bestehende Geschäftsbeziehungen bleiben unberührt.
12.2 Teilnehmerlisten
Der Kunde stellt vollständige und korrekte Teilnehmerdaten rechtzeitig zur Verfügung und bestätigt, zur Weitergabe berechtigt zu sein. Inbound Austria verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Durchführung des Projekts.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Inbound Austria.
14. Schlussbestimmungen
Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser AGB ist ausschließlich die deutsche Version maßgeblich. Die englische Übersetzung hat rein informativen Charakter.